Verbesserung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt

Berichtund Empfehlungen des Beauftragten für Flüchtlinge und Wirtschaft, Dr. iur. Eduard Gnesa im Auftrag des Staats­sekretariats für Migration (SEM), April 2018

Executive Summary

Auftrag und Ausgangslage

Das Staats­sekretariat für Migration (SEM) hat 2017 den Beauftragten für Flüchtlinge und Wirtschaft für ein sechs­monatiges Mandat eingesetzt. Er soll einen Dialog mit Arbeitgebern initiieren um das Engagement der Wirtschaft im Bereich der Arbeits­integration für anerkannte Flüchtlinge (Fl) und vorläufig Aufgenommene (vA) zu fördern. Im abschliessenden Tätigkeits­­­­bericht soll er Empfehlungen für eine verstärkte Partizi­pation der Arbeit­geber an der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufge­nommenen in den Arbeits­markt formulieren.

Schlüsselempfehlungen

Basierend auf den Interviews kommt der Beauftragte des SEM zu drei Schlüssel­empfehlungen:

1) Verbesserung im Bereich Information und Vernetzung
a. Initiierung einer einheitlichen und schweizweiten Informations­plattform mit nationaler Trägerschaft: Das SEM sollte die Realisierung einer schweizweiten Informations­plattform (ähnlich wie bspw. Compasso) mit allen für Unternehmen relevanten kantonalen und eidgenössischen Informationen zu Anstellungs­bedingungen von Flüchtlingen/­vorläufig Aufgenommenen, mit kantonalen Ansprechpartnern sowie Best Practices prüfen.
b. Informations­veranstaltungen für eine Sensibilisierung der Arbeitgeber und Fortsetzung des durch den Beauftragten initiierten Dialogs auf nationaler und/oder lokaler und regionaler Ebene:

  • Gesamtschweizerische, politische Ebene: im Herbst/Winter 2018 Organisation eines runden Tischs für Unternehmen mit Bundesräten und/oder Staatssekretären des EJPD und WBF, allenfalls unter Mitwirkung von Vertreterinnen/­Vertretern von Kantonsregierungen, im Hinblick auf eine stärkere Kooperation zwischen den beteiligten Unter­nehmen und staatlichen Stellen.
  • Gesamt­schweizerische Ebene, in bereits bestehenden Koordinations­gremien: Im nationalen IIZSteuerungs­gremium, welches zwei- bis dreimal jährlich tagt, sollten mindestens einmal jährlich Arbeit­geber­verbände, Sozial­partner und einzelne Arbeitgeber eingeladen werden. Die vom Beauftragten für Flüchtlinge und Wirtschaft geknüpften Kontakte sollten dafür genutzt werden.
  • Lokale und regionale Ebene: Zur Sensibilisierung von Arbeitgebern organisieren Kantone und lokale Gewerbe-/­Arbeitgeberverbände für Unternehmen Informations­veranstaltungen und Vorträge zum Thema Migration und Flüchtlinge.

2) Verbesserung bei Potenzialabklärung und Job Coaching
a. Potenzialabklärung: Das Potenzial aller arbeitsfähigen Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommenen soll durch die Kantone möglichst früh abgeklärt werden. Für eine flächendeckende, frühe Potenzial­abklärung braucht es wirksame Massnahmen von Kantonen und SEM: bspw. grobe Selbst­beurteilung zu bildungs- und arbeitsrelevanten Erfahrungen von Asylbewerbern mit Bleibe­perspektive bereits in den Bundeszentren, Leitfaden des SEM zur Unterstützung der Kantone bei einer vertieften Potenzialabklärung, Überprüfung der bestehenden Mechanismen der Zuteilung von Flüchtlingen/vorläufig Aufgenommenen auf die Kantone.
b. Job Coaches: Arbeits­markt­fähige Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommene sollten einem Job Coach zugeteilt werden: dieser bereitet auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vor, hilft bei der Stellen­suche und dient als Ansprechperson für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das SEM sollte diesen Prozess unterstützen, indem bei der in der Integrations­agenda vorgesehenen Erhöhung der Integrations­pauschale explizit ein Teil davon für einen Job Coach vorgesehen wird.

3) Verbesserung im Bereich finanzielle Anreize für Arbeitgeber
Um finanzielle Hindernisse für die Anstellung von Flüchtlingen/­vorläufig Aufgenommenen (z.B. wegen vermehrten administrativen Aufwands und längerer Einarbeitungs­zeit) zu beseitigen, braucht es:
a. Leitfäden von SEM/SECO zu Anstellungsbedingungen als Basis für Gespräche zwischen Sozialpartnern.
b. Die IIZ initiiert in branchenspezifischen paritätischen Kommissionen wenn nötig einen Dialog bezüglich Teillohnmodellen oder Einarbeitungs­zuschüssen für Flüchtlinge/­vorläufig Aufgenommene in GAVunterstellten Branchen.
c. Die Finanzierung von allfälligen Einarbeitungs­zuschüssen oder Teil­lohn­modellen als Anreiz für Arbeitgeber für die Einarbeitung und Ausbildung von Flüchtlingen/­vorläufig Aufgenommenen sollte durch SEM und SECO gemeinsam, unter Einbezug der Kantone, geprüft werden.


1 Der Bericht entstand unter Mitwirkung von Frau Delphine Bracher, wissenschaftliche Mitarbeiterin.