Executive Summary
Auftrag und Ausgangslage
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat 2017 den Beauftragten für Flüchtlinge und Wirtschaft für ein sechsmonatiges Mandat eingesetzt. Er soll einen Dialog mit Arbeitgebern initiieren um das Engagement der Wirtschaft im Bereich der Arbeitsintegration für anerkannte Flüchtlinge (Fl) und vorläufig Aufgenommene (vA) zu fördern. Im abschliessenden Tätigkeitsbericht soll er Empfehlungen für eine verstärkte Partizipation der Arbeitgeber an der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt formulieren.
Schlüsselempfehlungen
Basierend auf den Interviews kommt der Beauftragte des SEM zu drei Schlüsselempfehlungen:
1) Verbesserung im Bereich Information und Vernetzung
a. Initiierung einer einheitlichen und schweizweiten Informationsplattform mit nationaler Trägerschaft: Das SEM sollte die Realisierung einer schweizweiten Informationsplattform (ähnlich wie bspw. Compasso) mit allen für Unternehmen relevanten kantonalen und eidgenössischen Informationen zu Anstellungsbedingungen von Flüchtlingen/vorläufig Aufgenommenen, mit kantonalen Ansprechpartnern sowie Best Practices prüfen.
b. Informationsveranstaltungen für eine Sensibilisierung der Arbeitgeber und Fortsetzung des durch den Beauftragten initiierten Dialogs auf nationaler und/oder lokaler und regionaler Ebene:
- Gesamtschweizerische, politische Ebene: im Herbst/Winter 2018 Organisation eines runden Tischs für Unternehmen mit Bundesräten und/oder Staatssekretären des EJPD und WBF, allenfalls unter Mitwirkung von Vertreterinnen/Vertretern von Kantonsregierungen, im Hinblick auf eine stärkere Kooperation zwischen den beteiligten Unternehmen und staatlichen Stellen.
- Gesamtschweizerische Ebene, in bereits bestehenden Koordinationsgremien: Im nationalen IIZSteuerungsgremium, welches zwei- bis dreimal jährlich tagt, sollten mindestens einmal jährlich Arbeitgeberverbände, Sozialpartner und einzelne Arbeitgeber eingeladen werden. Die vom Beauftragten für Flüchtlinge und Wirtschaft geknüpften Kontakte sollten dafür genutzt werden.
- Lokale und regionale Ebene: Zur Sensibilisierung von Arbeitgebern organisieren Kantone und lokale Gewerbe-/Arbeitgeberverbände für Unternehmen Informationsveranstaltungen und Vorträge zum Thema Migration und Flüchtlinge.
2) Verbesserung bei Potenzialabklärung und Job Coaching
a. Potenzialabklärung: Das Potenzial aller arbeitsfähigen Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommenen soll durch die Kantone möglichst früh abgeklärt werden. Für eine flächendeckende, frühe Potenzialabklärung braucht es wirksame Massnahmen von Kantonen und SEM: bspw. grobe Selbstbeurteilung zu bildungs- und arbeitsrelevanten Erfahrungen von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive bereits in den Bundeszentren, Leitfaden des SEM zur Unterstützung der Kantone bei einer vertieften Potenzialabklärung, Überprüfung der bestehenden Mechanismen der Zuteilung von Flüchtlingen/vorläufig Aufgenommenen auf die Kantone.
b. Job Coaches: Arbeitsmarktfähige Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommene sollten einem Job Coach zugeteilt werden: dieser bereitet auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vor, hilft bei der Stellensuche und dient als Ansprechperson für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das SEM sollte diesen Prozess unterstützen, indem bei der in der Integrationsagenda vorgesehenen Erhöhung der Integrationspauschale explizit ein Teil davon für einen Job Coach vorgesehen wird.
3) Verbesserung im Bereich finanzielle Anreize für Arbeitgeber
Um finanzielle Hindernisse für die Anstellung von Flüchtlingen/vorläufig Aufgenommenen (z.B. wegen vermehrten administrativen Aufwands und längerer Einarbeitungszeit) zu beseitigen, braucht es:
a. Leitfäden von SEM/SECO zu Anstellungsbedingungen als Basis für Gespräche zwischen Sozialpartnern.
b. Die IIZ initiiert in branchenspezifischen paritätischen Kommissionen wenn nötig einen Dialog bezüglich Teillohnmodellen oder Einarbeitungszuschüssen für Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommene in GAVunterstellten Branchen.
c. Die Finanzierung von allfälligen Einarbeitungszuschüssen oder Teillohnmodellen als Anreiz für Arbeitgeber für die Einarbeitung und Ausbildung von Flüchtlingen/vorläufig Aufgenommenen sollte durch SEM und SECO gemeinsam, unter Einbezug der Kantone, geprüft werden.
1 Der Bericht entstand unter Mitwirkung von Frau Delphine Bracher, wissenschaftliche Mitarbeiterin.